EN 170 – Ultraviolettschutzfilter • legt Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für UV-Schutzfilter fest • längere Einwirkung von UltraviolettLicht kann die Linse des Auges schädigen • Mögliche Folgen sind verminderte Transparenz der Linse, Sehbeeinträchtigungen oder Sehverlust • VisierScheiben nach EN 170 erfüllen spezielle Leistungsanforderungen • sie schützen das Auge bei gefährdenden Arbeiten vor ultravioletter Strahlung GS-ET 29 • bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen muss das Risiko eines Störlichtbogens bewertet werden • ein Störlichtbogen entsteht meist durch einen Kurzschluss zwischen elektrischen Leitern • GSET 29 ist ein Prüfgrundsatz mit Zusatzanforderungen für ElektrikerGesichtsschutz • Visiere nach GSET 29 gehören zur Kategorie 3 (Gefahr für Leib und Leben) • es gibt zwei Schutzklassen: Klasse 1: bis 4 kA, Klasse 2: bis 7 kA EN 1731 – Gesichtsschutz aus Gewebe Die europäische Norm EN 1731 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augen- und Gesichtsschutzschutz aus Gewebe. Visiere nach EN 1731 bestehen aus Tragkörper und Sichtscheiben. Technische Informationen auf dem Tragkörper und der Sichtscheibe werden nach EN 1731 in folgender Reihenfolge angegeben: • Identifikationszeichen des Herstellers • Nummer der Europäischen Norm • Symbol für mechanische Festigkeit Schutz vor Störlichtbögen * Es ist eine Zusatzbeleuchtung zu verwenden, um eine Mindestbeleuchtungsstärke von 30 lux hinter dem Gesichtsschutz zu erreichen. Tageslichttransmission > 50% und < 75%* IEC 60417-6353 (2016-02) Schutz gegen die thermische Wirkung des elektrischen Lichtbogens Schutz vor Störlichtbögen bis 4 kA Schutz vor Störlichtbögen bis 7 kA Tageslichttransmission ≥ 75% Schutz vor Störlichtbögen Kennzeichnung gem. GS-ET 29 Mechanische Festigkeit ohne Mindestfestigkeit (nur Filter) S Erhöhte Festigkeit (nur Filter) F Stoß mit niedriger Energie (45 m/s) B Stoß mit mittlerer Energie (120 m/s) A Stoß mit hoher Energie (190 m/s) T Getestet unter extremen Temperaturen (-5°C, +55°C) Vorher Nach 7 kA Störlichtbogen Kennzeichnung und Normen 8 1 0 8 2 1 209
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